1 Million Zuwanderer in den letzten 13 Jahren und die Personenfreizügigkeit geht weiter – wir wollen keine 10-Millionen-Schweiz!

Am 17. Mai dieses Jahres stimmen wir über die Begrenzungsinitiative, die Initiative der SVP und der AUNS, ab. Es bleiben uns also knapp vier Monate, die Bevölkerung von der Notwendigkeit zu überzeugen, jetzt endlich die 2014 gewonnene Masseneinwanderungsinitiative umzusetzen und die masslose Zuwanderung in die Schweiz zu begrenzen. Deshalb ist bereits die heutige Delegiertenversammlung fast vollumfänglich dieser Thematik gewidmet.

Liebe Delegierte, tragen Sie die Argumente hinaus ins Land, verbreiten Sie unsere Botschaft immer und überall weiter! Wenn in all unseren 1‘000 Sektionen Veranstaltungen stattfinden zu den offensichtlichen Gründen, weshalb wir die Zuwanderung begrenzen müssen, dann können wir diese Abstimmung gewinnen.

Wie unsere Gegner lügen
Denn unsere Gegner sind nicht untätig. Sie versuchen uns das Wort im Mund herumzudrehen und reden die ganze Zeit von der „Kündigungsinitiative“. Mit dieser Lüge räume ich hier und jetzt auf. Die Begrenzungsinitiative will Verhandlungen. Sie fordert, dass die Bundesverfassung mit dem Artikel 121b „Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit“ ergänzt wird. Sie fordert im ersten Absatz dieses Artikels, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig regelt – so wie wir das vor der Personenfreizügigkeit getan haben und so wie das viele unabhängige und erfolgreiche Staaten tun!

Der zweite Absatz des neuen Verfassungsartikels soll verhindern, dass uns die Steuerung der Zuwanderung wieder aus den Händen genommen wird. Er verlangt, dass „keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen und keine anderen neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren“.

Im Text der Begrenzungsinitiative ist der Weg klar benannt, auf dem dies erreicht werden soll: „Auf dem Verhandlungsweg ist anzustreben, dass das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände ausser Kraft ist.“ Der Bundesrat muss also zuerst verhandeln.

Erst dann, wenn alle Verhandlungen und Bemühungen nicht nützen, sieht die Initiative als letztes Mittel die Kündigung der Personenfreizügigkeit vor.

Damit, meine Damen und Herren, ist klar, dass die Formel „Begrenzungsinitiative ja = Bilaterale nein“ schlicht eine Lüge ist. Es geht uns lediglich darum, das Personenfreizügigkeitsabkommen zu beseitigen. Dies kann auf dem Verhandlungsweg, zum Beispiel durch eine Sistierung, ohne Kündigung erfolgen. Das würde bedeuten, dass alle anderen bilateralen Verträge Bestand hätten – was durchaus im Interesse der EU ist, denn die EU profitiert ebenfalls von diesen Abkommen.

Ist die EU aber nicht gewillt anzuerkennen, dass die masslose Zuwanderung für die Schweiz unerträglich ist: In diesem Fall, und nur in diesem Fall, ist zu kündigen. Das kann aufgrund der Guillotineklausel eine Kündigung von weiteren lediglich 6 von über 120 bilateralen Verträgen mit der EU bedeuten. Kann deshalb, weil eben auch die EU von diesen Verträgen profitiert und dieses deshalb wohl nicht so rasch aufgeben will. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der für unsere Exportwirtschaft wichtigste Vertrag, das Freihandelsabkommen mit der EU, in keinem Fall tangiert wäre.

Die Personenfreizügigkeit schadet mehr als sie nützt
Nun, weshalb braucht es zwingend die Beseitigung der Personenfreizügigkeit? Die Personenfreizügigkeit – die immerhin seit 13 Jahren voll in Kraft ist – hat uns nicht mehr Wohlstand gebracht. Das Bruttoinlandsprodukt, die Wirtschaftsleistung pro Kopf, blieb seit der Einführung auf praktisch gleich hohem Niveau. Zwar ist die Wirtschaftsleistung insgesamt aufgrund des Bevölkerungswachstums gestiegen. Letztlich zählt aber, was der Einzelne im Portemonnaie hat.

Die Personenfreizügigkeit führte vor allem zu mehr Druck auf Arbeitsplätze und Löhne. So ist seit der Einführung der Personenfreizügigkeit die Anzahl der ausgesteuerten und von der Sozialhilfe abhängigen über 55-Jährigen massiv angestiegen.

Der Bundesrat hat ursprünglich von 8‘000 bis 10‘000 Nettozuwanderern aufgrund der Personenfreizügigkeit gesprochen. Tatsächlich sind innerhalb von nur 13 Jahren insgesamt 1 Million Menschen eingewandert. Während es in den Jahren mit sehr hoher Zuwanderung jährlich 80‘000 bis 100‘000 Zuwanderer waren, ist es heute immer noch die gewaltige Zahl von 50‘000 Personen, die jedes Jahr neu in die Schweiz zuwandern. Ich sage immer: „Diese Leute schlafen nicht unter der Brücke.“ Ich suche dann jeweils ein Bild, das die notwendige Infrastruktur veranschaulicht. Das eindrücklichste Bild sehe ich in meiner Region, wenn ich vom Stockhorn aus auf Thun schaue.

Thun hat 42‘000 Einwohner, meine angrenzende Gemeinde Uetendorf 6‘000. Sie können also vom Stockhorn oder dem Niesen aus die Siedlungsfläche und Infrastruktur sehen, von der Autobahn bis zur Kehrrichtverbrennungsanlage, die für rund 50‘000 Personen notwendig sind. Es ist erschreckend, wie viel Kulturfläche dafür zubetoniert werden musste. Stellen Sie sich das vor: Um die EU-Zuwanderer unterzubringen und zu versorgen, die jedes Jahr in die Schweiz kommen,  verbauen wir jedes Jahr die Fläche einer Stadt Thun.

Weniger Zuwanderung wirkt gegen zu hohe Mieten
Die masslose Zuwanderung hat auf all unsere Lebensbereiche negative Auswirkungen. Die Erwerbslosigkeit der bereits Zugewanderten nimmt massiv zu und ist weit höher als der schweizerische Durchschnitt. Das heisst, Zuwanderer werden von anderen Zuwanderern einfach verdrängt. Das wirkt sich auch in der Sozialhilfe aus – mehr als die Hälfte aller Sozialhilfebezüger sind Ausländer. Wer pendelt, erlebt täglich verstopfte Strassen und volle, verschmutzte Züge – und dies nimmt laufend zu.

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Initiative für preisgünstige Wohnungen des Mieterverbandes ab – eine reine Alibiübung, die zur Verstaatlichung des Wohnungsmarktes führen würde. Überhöhte Mieten lassen sich ganz einfach bekämpfen – in dem die Nachfrage gedrosselt wird, sprich auch hier hätte das Bremsen der masslosen Zuwanderung einen positiven Effekt.

Die masslose Zuwanderung schadet der Umwelt
Der grösste Widerspruch der Gegner der Begrenzungsinitiative erschliesst sich bei der Umwelt- und Klimadiskussion. Ich erachte die Migration als eine der grössten Ressourcenverschleuderungen und damit auch Treiber des CO2-Ausstosses. Es ist bekannt, dass eine Wanderung vom ländlichen Raum Richtung Wirtschaftsmetropolen letztlich pro Person zu einem deutlich höheren Ressourcenverbrauch führt und damit zu einem höheren CO2-Ausstoss.

Die Umwelt wird aber nicht nur durch CO2 belastet. Was von links-grüner Seite am stärksten moniert wird, ist der Verlust an Biodiversität und Artenvielfalt. Der grösste Treiber ist auch hier die Zuwanderung aufgrund der zunehmenden Versiegelung des Bodens durch Bauten und Anlagen. Links-grün will mit Trinkwasser- und Pestizidinitiativen zwar die Landwirtschaft eindämmen, tut aber gleichzeitig nichts gegen die masslose Zuwanderung. Obwohl gerade auch diese den zunehmenden Verlust von wertvollem Kulturland verursacht. Das sind eigentlich genügend Argumente, die Personenfreizügigkeit in Frage zu stellen.

Ich will abschliessend mit drei Mythen aufräumen:

  1. Die Gegner unserer Initiative argumentieren mit dem grossen Fachkräftebedarf in den kommenden Jahren. Sie suggerieren damit, dass ohne Personenfreizügigkeit keine Fachkräfte mehr in die Schweiz einwandern könnten. Das ist natürlich dummes Zeug. Die Schweiz kann, wenn sie eigenständig steuert, immer Fachkräfte rekrutieren. Während der Zeit der Kontingentierung erhielten die Unternehmungen immer die notwendigen Fachkräfte. Heute ist nicht einmal jeder fünfte Zuwanderer, der aus der EU kommt, eine Fachkraft
  1. Die Gegner behaupten, die Begrenzungsinitiative führe zur Kündigung der bilateralen Verträge. Hier gilt es nochmals zu betonen: Von einer allfälligen Kündigung, falls sie denn notwendig wird, sind lediglich sechs bilaterale Verträge betroffen. Von diesen profitiert auch die EU stark. Der Landwirtschaftsvertrag regelt den Käsefreihandel und damit den Marktzugang von ausländischem Käse in der Schweiz. Das Landverkehrsabkommen ermöglich eine sehr günstige Durchfahrt und Nutzung der Alpentransversale. Das Luftverkehrsabkommen dürfte vor allem für die Lufthansa als Besitzerin der Swiss von grosser Bedeutung sein. Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ermöglicht in erster Linie EU-Unternehmungen, öffentliche Aufträge in der Schweiz auszuführen. Beim Forschungsabkommen profitiert die EU vom Super-Ruf der ETH, welche im Ranking zusammen mit den Universitäten London und Oxford weit vor allen EU-Universitäten positioniert ist. Und abschliessend: Das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse liegt absolut im gegenseitigen Interesse, weil auch EU-Unternehmen keine zusätzlichen Export-Hürden wollen.
  1. Weiter behaupten unsere Gegner, die Begrenzung der Zuwanderung verursache enormen bürokratischen Aufwand. Das ist falsch. Die Bürokratie wäre weit geringer als das heutige System der flankierenden Massnahmen, in dem jedes Jahr über 170‘000 Kontrollen stattfinden. Ganz zu schweigen von der unnützen Stellenmeldepflicht für Schweizer Firmen.

Wenn wir die Schweiz als Schweiz mit ihren Werten, zu der auch tolle, wunderschöne Landschaften und ein hoher Wohlstand gehören, erhalten wollen, dann müssen wir jetzt das Instrument schaffen, um die Zuwanderung wirklich zu steuern. Am 17. Mai 2020 kann es deshalb nur ein Ja geben. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

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Albert Rösti
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Uetendorf (BE)
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