Die Personenfreizügigkeit führt immer mehr EU-Ausländer direkt in die soziale Hängematte

Der Fall des ausgesetzten Babys in Därstetten BE erschütterte die Schweiz. Mittlerweile ist bekannt: Die deutsche Mutter Marion W. und ihr Partner arbeiteten nur kurzzeitig in der Schweiz. Seither kassieren die beiden monatlich Tausende Franken, ohne einen Finger zu rühren. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt: Das ist kein Einzelfall – der Personenfreizügigkeit sei «dank».

Im Dezember 2019 wurde ein schrecklicher Fall publik. Die Deutsche Marion W. setzte ihr Neugeborenes im Werkhof Därstetten BE aus. Nachdem es aufgefunden worden war, kämpfte das Baby wochenlang um sein Überleben – erfolgreich. Dem Kind ist nun ein erfolgreiches und glückliches Leben in der Schweiz zu wünschen. Wie die Medien berichteten, werden die Kindsmutter Marion W. und ihr Partner Klaus K. hingegen nun strafrechtlich belangt. Beide waren via die Personenfreizügigkeit in die Schweiz gekommen. Klaus K. hatte temporär auf dem Bau gearbeitet, Marion W. konnte mittels Familiennachzug herkommen und arbeitete ebenfalls eine kurze Zeit in der Schweiz.

Es ist ein Fall, der exemplarisch aufzeigt, dass selbst aus Nachbarländern wie Deutschland heutzutage nicht mehr Fachkräfte wie Ingenieure oder Ärzte in die Schweiz einwandern, sondern Hartz-IV-Empfänger!

Wie ist so etwas überhaupt möglich?
Dank der Personenfreizügigkeit braucht jeder EU-Bürger lediglich einen Arbeitsvertrag auf den Tisch zu legen, um von der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung für 5 Jahre zu erhalten. Gemäss Gerichtspraxis reicht ein Vertrag über 12 Stunden Arbeit pro Woche bereits aus – obwohl damit klar ist, dass die betreffende Person wohl kaum wirtschaftlich selbstständig leben kann.

Sowohl Klaus K. als auch Marion W. arbeiteten hier für kurze Zeit und merkten dann offenbar, dass es sich in der Schweiz von der Sozialhilfe sehr gut leben lässt – um einiges besser als von Hartz IV in Deutschland. Obwohl die beiden wohl kaum je Steuern in der Schweiz bezahlt haben, muss ihre Wohnsitzgemeinde Därstetten im Kanton Bern ihnen heute Monat für Monat über 1500 Franken Taschengeld überweisen. Ausserdem muss sie Miete, Krankenkassenprämien und alle übrigen situationsbedingten Leistungen wie Selbstbehalt, Franchise, Hausrat- und Haftpflichtversicherung übernehmen.

Dem Migrationsamt sind die Hände gebunden
Insgesamt kommen die beiden auf 4000 Franken pro Monat, steuer- und sorgenfrei, ohne einen einzigen Finger zu rühren. Zwar steht in unserem Schweizer Ausländergesetz, dass die Behörde aufgrund von Sozialhilfeabhängigkeit eine Aufenthaltsbewilligung entziehen kann. Doch die Personenfreizügigkeit ist internationales
Recht und übersteuert unser Schweizer Recht. Mit der Personenfreizügigkeit müssen wir jeden EU-Ausländer den Schweizern gleichstellen und dürfen aufgrund von Sozialhilfeabhängigkeit die Aufenthaltsbewilligung nicht entziehen. Im vorliegenden Fall heisst das konkret, dass das kantonale Migrationsamt frühestens nach 5 Jahren tätig werden kann.

Wie der Berichterstattung in den Medien ebenfalls zu entnehmen ist, hat Marion W. drei Kinder in Deutschland, über die ihr bereits die Obhut entzogen worden ist. Wäre es erst in der Schweiz zu einer Fremdplatzierung der Kinder gekommen, hätte dies für den Schweizer Steuerzahler nochmals etwa 20‘000 Franken pro Monat bedeutet. Wie bekannt wurde, fanden die Fremdplatzierungen der Kinder aufgrund des Drogenkonsums von Marion W. statt. Sollte Marion W. auch in der Schweiz unter einem Drogenproblem leiden, müssten Steuerzahler und Krankenkasse für die entsprechende Therapie aufkommen.

Einwandern und zurücklehnen
Durch meine Arbeit als Sozialvorsteherin der Gemeinde Aarburg (AG) kenne ich solche Beispiele leider am Laufmeter. Eine weitere, oft angewendete Masche von Ausländern, die in der Schweiz leben: Sie schleusen Freunde und Bekannte im Ausland durch das Ausstellen eines Arbeitsvertrags in die Schweiz. Beispielsweise kam so unlängst ein junger Italiener in die Schweiz. Er erhielt von einem hier lebenden Italiener, der eine Pizzeria betreibt, eine Anstellung als Pizzaiolo. Doch als er die Arbeit in der Pizzeria antreten wollte, sagte der Inhaber, dass sich die Betriebslage verschlechtert hätte und er nun doch keine Arbeit für ihn hätte. Somit landete der Italiener direkt auf dem Sozialamt, ohne auch nur einen einzigen Tag in der Schweiz gearbeitet zu haben.

Eine andere deutsche Familie wanderte dank Arbeitsvertrag ebenfalls in die Schweiz ein. Der Bodenleger, der in Deutschland von Hartz IV gelebt hatte, verlor bereits während der Probezeit seine Anstellung, weil seine Leistungen nicht stimmten. Seine Frau fand eine Anstellung als Teilzeitverkäuferin, kündigte aber nach ein paar Wochen ihre Stelle. Darauf angesprochen meinte sie, dass sie jetzt, da ihr Mann zu Hause sei, «mehr Zeit für die Familie haben möchte». In Tat und Wahrheit hatten beide schlicht keine Lust zu arbeiten. Und trotzdem können sie sich für die nächsten 5 Jahre zurücklehnen und vom Sozialstaat Schweiz leben. Alles legal – dank der Personenfreizügigkeit.

AHV: Kaum einbezahlt, aber trotzdem hohe Ansprüche
Die Personenfreizügigkeit ist kein Erfolgsmodell, sondern ein Freipass für jeden EU-Ausländer, die Schweizer Sozialwerke zu plündern. Selbst der Bund kam in seinem Bericht zur Personenfreizügigkeit zum Schluss, dass die Einwanderung für die Arbeitslosenversicherung wie auch für die Sozialhilfe ein Minusgeschäft sei, da dort vor allem Ausländer profitierten und quasi mehr bezögen als einzahlten.

Was hingegen die AHV angehe, so sei die Einwanderung ein voller Erfolg, versucht man beim Bund schönzureden. Ja: Wenn vorwiegend jüngere Personen einwandern, muss sich dies zwangsläufig positiv auf die AHV auswirken – zumindest kurz- und mittelfristig. Längerfristig haben aber auch diese Personen Anspruch auf eine AHV-Rente, obwohl sie gar nicht von Anfang an einbezahlt haben, lediglich mit Kleinstpensen beschäftigt waren oder von Sozialhilfe abhängig waren. Diese Personen haben dann alle eine minimale AHV-Rente, aber auch sie sind den Schweizern gleichgestellt. Mit anderen Worten: Reicht die minimale AHV-Rente nicht fürs Existenzminimum, haben die Betroffenen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Kommt hinzu, dass die «Qualität» der Einwanderer in den letzten Jahren massiv gelitten hat: Kamen mit der Einführung der Personenfreizügigkeit vorwiegend Hochqualifizierte wie Ärzte und Ingenieure, sind es heute schlecht qualifizierte Rumänen und Bulgaren.

Artikel teilen
über den Autor
Martina Bircher
Nationalrätin
Kontakt
Komitee für eine massvolle
Zuwanderung
Schweizerische Volkspartei SVP
Generalsekretariat
Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 300 58 58
Fax: 031 300 58 59
info@begrenzungsinitiative.ch
Spenden
IBAN: CH36 0900 0000 3157 2732 0
PC: 31-572732-0
Social Media