Für eine massvolle Gliederung unseres Lebens- und Wirtschaftsraumes

Die eigene Lebensgrundlage schützen. Der Lebensraum ist mehr als ein Wirtschaftsraum.

Die Begrenzungsinitiative stellt das Verhältnis zwischen der eigenen Lebensgrundlage unseres Bodens zur tragbaren Bevölkerungszahl ins Zentrum. Mit ständig wachsender Bevölkerung verringert sich für unser Volk die nicht vermehrbare Bodengrundlage.
Hingegen bejaht die Begrenzungsinitiative die internationale Arbeitsteilung auf der Basis des gegenseitigen Vorteils zwecks wirtschaftlichem Fortschritt, Innovation und rationellerem Umgang mit den Ressourcen. Unter diesen freiheitlichen Rahmenbedingungen wird die Wirtschaft von regulierendem Ballast suprastaatlicher Regulierungen befreit.
Die Ernährungssicherheit auf eigener Bodengrundlage genauso wie die Zuwanderung kann nicht Gegenstand internationaler Verhandlungen sein, Freihandel beinhaltet keine Lieferverpflichtungen, folglich fällt die Ernährungssicherheit in den politischen Bereich souveräner Staaten. Deswegen spielt es eine Rolle, wie gross die Bodengrundlage und die davon abhängige Bevölkerungszahl ist. Die Personenfreizügigkeit findet hier ihre grundsätzliche materielle Begrenzung.

Die Schweiz ist kein Einwanderungsland

Die Schweiz ist eines der am dichtesten besiedelten Länder der Welt. Pro Einwohner trifft es vom noch vorhandenen guten Ackerland noch ganze 400 m2, also eine mittlere Einfamilienhausparzelle; rechnet man das Landwirtschaftsland auch weniger geeigneter Böden dazu, sind es knapp 900 m2 pro Einwohner (Kosovo 3000 m2, Frankreich 4’300 m2, Deutschland 2’090 m2, Italien 2150 m2 pro Einwohner). Diese Marke darf nicht mehr weiter unterschritten werden, wenn wir das Hungertodrisiko im Falle global gestörter Lieferketten verhindern wollen.

Die Zuwanderung jedes Jahr in der Grösse einer mittleren Stadt ist deshalb eine Zumutung für unser Land.

Bei weiter wachsender Bevölkerungszahl nimmt die Ernährungsgrundlage pro Kopf auch bei geschütztem Landwirtschaftsboden dennoch weiter ab.
Auch verdichtetes Bauen trägt nichts bei zur Ernährungssicherheit und zum Schutz des pro Einwohner verfügbaren und lebensnotwendigen Landwirtschaftslandes.

Einwanderung ist weder ein Menschenrecht noch eine Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität.

Die sozial engagierten Gegner der Begrenzungsinitiative verallgemeinern die Migration als Menschenrecht und legitimes Ausgleichsmittel, um globale Ungleichheiten, wirtschaftliche Unterentwicklung und Armut auszugleichen. Einige Wirtschaftsvertreter sind ebenso der Auffassung, Wohlstand sei ohne ständiges Wachstum von Arbeitskräften und Bevölkerung durch Einwanderung nicht möglich.

Doch hier stellt sich die gleiche Problematik wie bei der Ernährungssicherheit: Wie belastbar sind prosperierende Wirtschafts- und Lebensräume, um solche Wanderungen aus weniger entwickelten Gebieten aufzufangen und in sehr kurzer Zeit auf begrenztem Territorium zusätzlich jene Leistungen zu erbringen, welche eigentlich durch die Länder geleistet werden müssten, welche verlassen werden?

Die Raumplanung braucht die Begrenzungsinitiative

Es war auch ein unverzeihlicher Fehler der schweizerischen Raumplanung, dass seinerzeit bei der Masseneinwanderungsinitiative behauptet wurde, die schnell fortschreitende Überbauung des Landwirtschaftslandes sei eine Folge des erhöhten Wohnkomforts der Einheimischen, welche selber den Raum verknappen würden, welchen sie nicht mit den Fremden teilen wollten. Es wurde damals sachwidrig behauptet, die steigende Bevölkerungszahl von 1.5 Mio. in kaum 20 Jahren hätte auf die Ausdehnung der Siedlungsfläche keinen zwingenden Einfluss gehabt, und der Kulturlandverlust wurde dem Einfamilienhausbau in die Schuhe geschoben, obwohl diese Fläche nur 10 % der Siedlungsfläche ausmacht. Stattdessen wurde in diesem Zeitraum Kulturland in der Grössenordnung von 50’000 ha — einem Viertel des besten Kulturlandes — überbaut für Arbeitsplätze, Verkehrsflächen, Versorgungsinfrastrukturen und neue Wohngebiete für die wachsende Einwohnerzahl.

«Die 10-Millionen-Schweiz komme so oder so».

Wer so redet, hintergeht die notwendige Klärung, warum die Verstädterung ungebremst voranschreitet.

Im Konzept der EU sollen die europäischen Nationalstaaten zugunsten der Entwicklung von metropolitanen, die Nationen übergreifenden Verdichtungsräumen weichen, in die auch die Schweiz über die Schiene der «Binnenmarkt»-Argumentation als Nettozahler einbezogen werden soll.
Der erhoffte Wachstumsimpuls durch die Personenfreizügigkeit ist jedoch nicht zu Ende gedacht, weil die nachfolgenden sozialen Kosten der Migration die anfänglichen Wachstumsgewinne der Verdichtungsgebiete wieder einebnen. Grossbritannien als eines der Haupteinwanderungsländer hat vor Jahren in der EU einen Richtungswechsel verlangt. Andere Länder folgen inzwischen diesen Erkenntnissen. So ist die Frage der Personenfreizügigkeit eine Frage, die auch alle Länder der EU immer stärker betrifft: Die expansive Geldpolitik der EZB hat ihre äussere sichtbare Seite in der Flutung der Verdichtungsgebiete Mittel-West-Europas mit einer überhöhten Zuwanderung. Der nicht assimilierte Ausländeranteil prägt die landlosen Metropolitanräume und überschichtet «what ever it takes» die nationale und politische Identität der europäischen Staaten.
Eigentlich sollte diese Geldpolitik ja längst eine Inflation auslösen. Das tut sie vorläufig nicht, weil die Migration und die Metropolenbildung einen wachsenden Bereich für die Kapitalverwertung schaffen, der im Grunde als reiner ökonomischer Verschleiss nur  insofern ‘rentiert’, als immer mehr Geld geschöpft und die Rendite der bestehenden Schulden durch die Schöpfung neuer Schulden gedeckt wird.
Mit der Begrenzungsinitiative zielt die Schweiz auf diesen zu lösenden Konflikt.
Sie steht in Europa nicht alleine da.

Hans Bieri
Schweizerische Vereinigung
Industrie und Landwirtschaft
SVIL

Erschienen als Referat an einer Pressekonferenz des Umweltkomitees Pro BGI (Vertreter von ECOPOP und SVIL)
Montag, 7. September 2020

10:30 Uhr
Holiday Inn, Bern Westside

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über den Autor
Hans Bieri
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