Nach Grossbritannien stellt nun auch Frankreich die Personenfreizügigkeit in Frage

Am 27. September stimmen wir über die Begrenzung der Zuwanderung ab. Dabei sind wir nicht das einzige Land, das die Personenfreizügigkeit zur Debatte stellt. Ende Mai verabschiedete das britische Parlament sein neues Migrationsgesetz, welches das Ende der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union vorsieht. Damit wird Grossbritannien ab Ende des Jahres die Zuwanderung wieder eigenständig regeln. Auch der französische Präsident Emmanuel Macron will bei der aktuellen Reform des Arbeitsrechts die Personenfreizügigkeit zugunsten eines Inländervorranges einschränken.

Dies war wohl eine der spektakulärsten Ankündigungen im Juni: Neben Arbeitsministerin Muriel Pénicaud stellte Emmanuel Macron den Sozialpartnern seinen Aktionsplan zur Rettung von Arbeitsplätzen vor. Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit will der französische Präsident einen Inländervorrang fördern, auch innerhalb privater Unternehmen. Dies ist ein Frontalangriff auf die Personenfreizügigkeit, denn mehr als 95 Prozent der sogenannten entsandten Arbeitskräfte kommen aus der Europäischen Union.

Gegenüber dem Sender «Europa 1» erläuterte die französische Arbeitsministerin Pénicaud Einzelheiten der Reform, die darauf abziele, den freien Personenverkehr «besser zu regulieren». Zu den vorgesehenen Massnahmen gehört, dass Unternehmen, die öffentliche Beihilfen erhalten, nur noch beschränkt EU-Ausländer einstellen dürfen. Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen sollten französische Arbeitnehmende Vorrang haben, so die Arbeitsministerin. EU-Ausländer sollten nur dann eingestellt werden dürfen, wenn Arbeitsstellen nicht mit Inländern besetzt werden könnten.

Grossbritannien beendet die Personenfreizügigkeit

Nach der formellen Entscheidung, die EU zu verlassen, sprach sich das britische Parlament vergangenen Monat für die Beendigung der Personenfreizügigkeit aus. Damit wird Grossbritannien ab dem 1. Januar 2021 wieder eigenständig über die Zuwanderung entscheiden. Das neue System schützt inländische Arbeitskräfte, bekämpft Lohndumping wirksam und ermöglicht gleichzeitig – wenn nötig – die Rekrutierung hochqualifizierter Arbeitskräfte im Ausland. Dank einer in Rekordzeit erzielten Einigung zwischen Grossbritannien und der Schweiz, verlieren britische und schweizerische Staatsangehörige die aktuell im jeweils anderen Land arbeiten und leben dabei keine der erworbenen Rechte. So bleibt auch ohne Personenfreizügigkeit die Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies zeigt uns einmal mehr, dass die Argumente der Gegner der Begrenzungsinitiative blosse Propaganda sind.

Die Schweiz muss endlich ihre Interessen durchsetzen

Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014, mit der sich Volk und Stände für eine Begrenzung der Zuwanderung aussprachen, wagte es der Bundesrat aus Angst vor Repressalien seitens der EU nicht, den Volkswillen umzusetzen. Seit dieser Abstimmung haben jedoch zwei der mächtigsten Volkswirtschaften Europas ihre Position geändert und nicht gezögert, sich zumindest teilweise von diesem schädlichen Abkommen zu distanzieren.

Die Schweiz als souveräner Staat wäre gut beraten, ihrem Beispiel zu folgen und endlich ihre Interessen durchzusetzen. Wenn wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Begrenzungsinitiative am 27. September annehmen, dann erteilen wir dem Bundesrat ein klares Mandat, die Zuwanderung wieder eigenständig zu regeln. Ebenso wie Frankreich, werden wir uns darauf berufen können, dass Schweizer Arbeitskräfte den Vorrang haben. Und wie in Grossbritannien wird es auch in der Schweiz nach einem Ja zur Begrenzungsinitiative immer noch möglich sein, hochqualifizierte Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren. Damit bleibt nur noch eines zu tun: Sagen Sie am 27. September Ja zur Begrenzungsinitiative und überzeugen Sie Ihre Angehörigen und Freunde davon, ebenfalls für eine massvolle Zuwanderung zu stimmen.

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Michaël Buffat
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