Behauptung: «Fällt das Personenfreizügigkeitsabkommen weg, dann verlieren die Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Raum»

Behauptung: Fällt das Personenfreizügigkeitsabkommen weg, dann verlieren die Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Raum, also zum wichtigsten Markt.

Wahr ist: Der Marktzugang wird durch das Freihandelsabkommen und die Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) garantiert. Über 95 Prozent unseres Handelsverkehrs ist WTO-konsolidiert. Das heisst, dass bei einem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt kein Land die Zölle erhöhen oder nicht tarifarische Handelsschranken errichten könnte. Weiter stellen die Regeln des multilateralen Dienstleistungsabkommens Gats im Rahmen der WTO, den freien Zugang etwa zu den Versicherungs-, Telecom-, Verkehrs- und weitgehend auch den Finanzmärkten sicher. Laut Rudolf Strahm, Ökonom, alt SP-Nationalrat und Ex-Preisüberacher, ist dieser Verkehr beim Wegfallen der Dienstleistungsfreiheit des EU-Binnenmarkts nicht gefährdet. „Die Schweiz hatte auf Druck der hiesigen Banken nie ein Dienstleistungsabkommen mit der EU abgeschlossen; ihr Dienstleistungsverkehr mit den EU-Staaten funktioniert schon heute nur mit den Gats-Regeln.“ Wie Grossbritannien nach dem Brexit werde auch die Schweiz den Marktzugang nicht verlieren: “Grossbritannien wird nicht aus seinen Wirtschaftsbeziehungen hinauskatapultiert. Wer solchen Alarmismus betreibt, ist politisch unredlich oder inkompetent.“ Die globalen Spielregeln die hinter den Kürzeln wie WTO, Gats, TRIPS, FSB, OECD und weiteren multilateralen Abkommen steckten, würden auch ohne die Regeln des EU-Binnenmarkts gelten. Wahr ist auch: Dass die sechs übrigen Verträge der Bilateralen I wegfallen würden, ist unrealistisch, weil die EU stark davon profitiert.

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