Behauptung: «Sie müssen ja auch einen Arbeitsvertrag haben, damit sie hierbleiben können.»
Wahr ist: Es reicht, wenn jemand einen Arbeitsvertrag für 12 Stunden pro Woche hat, damit die Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung ausstellen muss. Da in der Schweiz faktisch niemand von 12 Stunden Arbeit pro Woche leben kann, springt bei solchen Leuten der Staat ein. Kurz: Sie wandern direkt in unser Sozialsystem ein. (Ausführliches Argumentarium: Seite 43)
Urheber: BR Karin Keller-Sutter
Quelle: 22. August 2020, Karin Keller-Sutter im Interview in der NZZ