Behauptung: «Die flankierenden Massnahmen sehen auch vor, dass bei Missbräuchen die Gesamtarbeitsverträge leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können.»

Behauptung Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia: «Die flankierenden Massnahmen sehen auch vor, dass bei Missbräuchen die Gesamtarbeitsverträge leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können.»

Wahr ist: Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 1956. Die GAV hängen nicht mit den Bilateralen Verträgen mit der EU zusammen. Die Begrenzungsinitiative tangiert die GAV nicht im Geringsten: Auch bei einer Annahme der Initiative am 17. Mai bestehen die GAV weiter.

Wahr ist auch: Die Flankierenden Massnahmen (Flam) wurden überhaupt nötig, weil der Druck auf die Arbeitsbedingungen erst mit der Einführung der Personenfreizügigkeit so gross wurde. Bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative muss die Personenfreizügigkeit ausser Kraft gesetzt werden, fällt der Druck. Arbeitgeber müssen zuerst auf die verfügbaren Schweizer Arbeitskräfte zurückgreifen, also auch auf Ältere oder Ausgesteuerte, bevor sie Ausländer holen.

Wahr ist auch: Die Personenfreizügigkeit nichts für den Lohn der Arbeitnehmer gebracht. Im Gegenteil: Die Löhne in der Schweiz stagnieren seit Jahren, weil durch die Personenfreizügigkeit massenhaft billige EU-Ausländer zur Verfügung stehen.

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