Behauptung: «Es geht darum, wieder auf Gedeih und Verderb ausgelieferte Arbeitnehmende einsetzen zu können, abhängig von prekären Aufenthaltsbedingungen, nicht in der Lage ihre Rechte geltend machen zu können.»
Behauptung Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB: «Es geht darum, wieder auf Gedeih und Verderb ausgelieferte Arbeitnehmende einsetzen zu können, abhängig von prekären Aufenthaltsbedingungen, nicht in der Lage ihre Rechte geltend machen zu können.»
Wahr ist: Das geltende Arbeitsgesetz und die Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind von der Begrenzungsinitiative nicht im Geringsten tangiert. Das heisst, sie bestehen auch bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative weiter und Arbeitnehmende in der Schweiz bleiben vor prekären Arbeitsbedingungen und Ausbeutung geschützt.