BGI-Faktencheck

An dieser Stelle überprüfen wir die Aussagen der BGI-Gegner und stellen diese richtig. Was wird behauptet, was ist wahr?

24. August 2020, Pierre-Yves Maillard im Interview mit Blick

NR Pierre-Yves Maillard

Behauptung: «Aber nicht jeder kann kommen! Nur wer einen Arbeitsplatz hat.»

Wahr ist: Es reicht, wenn jemand einen Arbeitsvertrag für 12 Stunden pro Woche hat, damit die Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung ausstellen muss. Da in der Schweiz faktisch niemand von 12 Stunden Arbeit pro Woche leben kann, springt bei solchen Leuten der Staat ein.

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NR Pierre-Yves Maillard

Behauptung: «Der Lohnschutz mit den flankierenden Massnahmen ist die beste Zuwanderungsregulierung! Solange Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, kommen weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz.»

Wahr ist: Das Gegenteil ist der Fall. Aufgrund der attraktiven Schweizer Löhne, unserer grosszügig ausgestatteten Sozialwerke und unserer guten Infrastruktur hat die Schweiz eine Sogwirkung auf ausländische Zuwanderer.

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NR Pierre-Yves Maillard

Behauptung: «Die Überbrückungsrente ist eine soziale Antwort auf ein reales Problem.»

Wahr ist: Die Überbrückungsrente ist klassische Symptombekämpfung. Ältere Arbeitnehmer werden durch billige EU-Ausländer in die Arbeitslosigkeit gedrängt.

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22. August 2020, Karin Keller-Sutter im Interview in der NZZ

BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Aber ich habe lieber den Status quo, der sich bewährt hat, als einen vertragslosen Zustand, bei dem ich nicht genau weiss, wie er sich entwickeln wird.»

Wahr ist: Dass ein JA zur Begrenzungsinitiative zu einem vertragslosen Zustand führt, ist eines der dreistesten Märchen von Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Die Schweiz hat mit der EU über 120 Bilaterale Verträge abgeschlossen. Bei der Begrenzungsinitiative geht es lediglich um das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Teil des Vertragspakets "Bilaterale I" ist, das aus sieben Verträgen besteht. Die restlichen der 120 bilateralen Verträge sind nicht tangiert.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Es ist nicht so, dass einer herkommen kann, nur kurz eine Stelle hat und dann Sozialhilfe beziehen kann.»

Wahr ist: Mittlerweile sind sechs von zehn Sozialhilfebezügern Ausländer. Entgegen den Beteuerungen des Bundes, dass Sozialhilfeempfänger keine Freizügigkeit genössen, wandern auch EU-Ausländer mit einer Teilzeitanstellung in die Schweiz ein und erhalten Sozialhilfeleistungen, obwohl sie zuvor nie in der Schweiz gearbeitet und Steuern bezahlt haben.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Hier geht es nur um die Frage: Soll man das Personenfreizügigkeitsabkommen kündigen oder nicht?»

Wahr ist: Falsch. Die Begrenzungsinitiative will, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert. Dass wir selber bestimmen, wie viel Zuwanderung unserer Gesellschaft und Wirtschaft gut tut. Wir Schweizer bestimmen, wer in unser Land kommen kann und nicht Brüssel.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Sie müssen ja auch einen Arbeitsvertrag haben, damit sie hierbleiben können.»

Wahr ist: Es reicht, wenn jemand einen Arbeitsvertrag für 12 Stunden pro Woche hat, damit die Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung ausstellen muss. Da in der Schweiz faktisch niemand von 12 Stunden Arbeit pro Woche leben kann, springt bei solchen Leuten der Staat ein. Kurz: Sie wandern direkt in unser Sozialsystem ein. (Ausführliches Argumentarium: Seite 43)

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18. August 2020, Karin Keller-Sutter in der Basler Zeitung

BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Die Initiative gefährdet diesen bilateralen Weg und damit auch das MRA-Abkommen, das technische Handelshemmnisse abbaut. Eine Annahme der Initiative könnte zu einem Vertragslosen Zustand mit der EU führen, das würde Rechtsunsicherheit für die Unternehmer bedeuten.»

Wahr ist: Die Schweiz hat mit der EU über 120 Bilaterale Verträge abgeschlossen. Selbst wenn die 7 Verträge der Bilateralen I wegfallen würden, kann also sicher nicht von einem vertragslosen Zustand gesprochen werden. Ausserdem garantiert uns das Freihandelsabkommen von 1972 den Zugang zum EU-Markt.

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13. August 2020, Karin Keller-Sutter im Interview im Blick

BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Ein Ja zur Initiative ist noch schlimmer als der Brexit.»

Wahr ist: Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Somit muss sie auch nicht, anders als das Vereinigte Königreich, aus der EU austreten.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Wenn wir die Personenfreizügigkeit kündigen, fallen automatisch auch die anderen sechs bilateralen Abkommen mit der EU weg – und damit der Marktzugang.»

Wahr ist: Der Marktzugang wird durch das Freihandelsabkommen und die Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) garantiert. Über 95 Prozent unseres Handelsverkehrs ist WTO-konsolidiert.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Eine Annahme der Initiative würde den bilateralen Weg infrage stellen und unseren Wohlstand mindern – unabhängig von Corona! Aber: Corona verschärft die Situation.»

Wahr ist: Unser Wohlstand wird jetzt durch die Corona-Krise und die offenen Grenzen in Frage gestellt. Denn durch Corona sind in unseren Nachbarländern Millionen von Menschen arbeitslos geworden. Damit steigt der Zuwanderungsdruck in die Schweiz und in unsere Sozialwerke. Das bedroht unseren Wohlstand.

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22. Juni 2020, Medienkonferenz des Bundesrates

NR Pierre-Yves Maillard, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund

Behauptung: «Wir wollen die Mechanismen zur Kontrolle von Löhnen und Arbeitsbedingungen stärken.»

Wahr ist: Die masslose Zuwanderung ist es, die die Löhne aller unter Druck setzt. Die angeblich bewährten flankierenden Massnahmen sind eine reine Symptombekämpfung wegen der Billig-EU-Ausländer, die durch die Personenfreizügigkeit ungehindert auf unseren Arbeitsmarkt strömen.

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Hans-Ulrich Bigler, Direktor SGV

Behauptung: «Sie mögen einwenden, dass sich mit der COVID-19 Krise die Situation völlig verändert hat. Dies ist für die nächsten Monate oder Jahre vielleicht der Fall.»

Wahr ist: Durch die Corona-Krise sind über 780'000 Schweizer Arbeitnehmende in Kurzarbeit, Zehntausende haben ihre Stelle verloren, Experten rechnen mit einer Arbeitslosigkeit von bis zu 7 Prozent und damit, dass bis zu 100'000 Stellen gestrichen werden. In dieser Situation können nicht noch mehr EU-Ausländer auf unseren Arbeitsmarkt drängen. Jetzt müssen die Unternehmen ihren Fachkräftemangel zuerst mit Schweizer Arbeitskräften decken.

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Valentin Vogt, Präsident Arbeitgeberverband

Behauptung: «Die Schweiz exportierte im vergangenen Jahr insgesamt fast 40% mehr Käse als vor Inkrafttreten der Bilateralen Verträge.»

Wahr ist: Der Export von Käse in die EU konnte zwar seit 2000 gesteigert werden. Tatsache ist aber, dass die Schweiz mehr Käse aus der EU importiert als dass sie exportiert.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Die flankierenden Massnahmen wirken & haben viel unternommen, um inländische Arbeitskräfte konkurrenzfähig zu halten»

Wahr ist: Die Personenfreizügigkeit führt zu Lohndumping. Die Löhne geraten durch die masslose Zuwanderung billiger EU-Arbeitskräfte unter Druck.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Wir dürfen die Handelsbeziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner nicht aufs Spiel setzen.»

Wahr ist: Die EU ist genauso auf uns angewiesen wie wir auf sie. Wir können also als gleichberechtigter Partner verhandeln und unsere Interessen durchsetzen.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Es besteht auch das Risiko, dass der Schengen-Vertrag wegfällt»

Wahr ist: Das ist vorauseilender Gehorsam und zeugt von der Unterwürfigkeit des Bundesrates gegenüber der EU. Corona hat aber auch gezeigt, wie wichtig Grenzkontrollen für die Kriminalitätsbekämpfung sind. Und: Schengen/Dublin funktioniert eh nicht mehr, da jedes Land so viele Flüchtlinge aufnimmt wie ihm passt oder auch gar keine. Ebenso funktioniert die versprochene Rückführung überhaupt nicht.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Der Zugang zu Beschaffungsmärkten würde verloren gehen»

Wahr ist: Das ist plumpe Angstmacherei! Bei der Börsenaequivalenz hat uns die EU auch gedroht, passiert ist nichts, weil wir hart geblieben sind.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Die flankierenden Massnahmen wirken und haben viel unternommen, um inländische Arbeitskräfte konkurrenzfähig zu halten.»

Wahr ist: Die Personenfreizügigkeit führt zu Lohndumping. Die Löhne geraten durch die masslose Zuwanderung billiger EU-Arbeitskräfte unter Druck. Der Lohndruck zeigt sich insbesondere bei Neueinstellungen, bei Hochschulabgängern und bei Ausländern aus Drittstaaten, die bereits früher in die Schweiz eingewandert sind. Viele EU-Einwanderer sind bereit, unter dem Schweizer Durchschnittslohn zu arbeiten. Dies ist insbesondere im Tessin (7.9% tiefer) und der Westschweiz (4.2% tiefer) zu verzeichnen. Zudem werdenvor allem ältere Arbeitnehmer verdrängt. Das weiss KKS sehr genau. Deshalb will sie unbedingt die Überbrücksrente für ältere Arbeitnehmer und damit die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit mit viel Geld zudecken.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Es ist nicht die Zeit für Experimente.»

Wahr ist: Die Begrenzungsinitiative ist kein Experiment, sondern die Lösung der Probleme die uns die Personenfreizügigkeit bringt.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Die Initianten behaupten, dass unsere Inländischen Arbeitskräfte durch europäische verdrängt werden, weil diese bereit seien, für niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen zu arbeiten.»

Wahr ist: Das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache. Der Druck auf Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz wird durch die Coronakrise in unseren Nachbarländern noch stärker werden: Durch die stark steigende Arbeitslosigkeit werden noch mehr Zuwanderer in die Schweiz kommen, um hier Arbeit oder einen Platz in unserem wohl ausgestatteten Sozialsystem zu finden.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Es kann nicht sein, dass unser Wohlstand (durch die BGI) jetzt in Frage gestellt wird.»

Wahr ist: Unser Wohlstand wird jetzt durch die Corona-Krise und die offenen Grenzen in Frage gestellt. Denn durch Corona sind in unseren Nachbarländern Millionen von Menschen arbeitslos geworden. Damit steigt der Zuwanderungsdruck in die Schweiz und in unsere Sozialwerke. Das bedroht unseren Wohlstand.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Die Grenzöffnung ist ein wichtig für unsere Freiheit und unseren Wohlstand.»

Wahr ist: Grenzkontrollen und Grenzschliessungen während Corona haben die Grenzkriminalität drastisch gesenkt. Zudem war die offene Grenze für Pendler im Tessin dafür verantwortlich, dass das Tessin eine der höchsten Sterbezahlen pro 100’000 Einwohner in Europa erleiden musste. Eine viel frühere und konsequentere Grenzschliessung hätte viele Leben gerettet.

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Andri Silberschmidt auf Twitter

Andri Silberschmidt, FDP-Nationalrat

Behauptung: «Die Begrenzungsinitiative gefährdet die Bilateralen I.»

Wahr ist: Die Begrenzungsinitiative verlangt nicht die Kündigung der Bilateralen I. Sie beauftragt den Bundesrat die Personenfreizügigkeit neu auszuhandeln.

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Elisabeth Schneider-Schneiter auf Twitter

Elisabeth Schneider-Schneiter, CVP-Nationalrätin

Behauptung: «Die Begrenzungsinitiative gefährdet tausende Arbeitsplätze.»

Wahr ist: Der Marktzugang wird durch das Freihandelsabkommen und die Abkommen mit der Welthandelsorganisation garantiert. Diese sind durch die Initiative nicht betroffen.

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25. Februar 2020, Medienkonferenz des Gewerbeverbandes

Jacqueline de Quattro, Nationalrätin FDP

Behauptung: «Bei einer Kündigung der Bilateralen I würden unsere Hochschulen von grossen europäischen Forschungsprojekten ausgeschlossen.»

Wahr ist: Es ist unrealistisch, dass neben der Personenfreizügigkeit auch die sechs übrigen Verträge der Bilateralen I wegfallen würden, weil die EU stark davon profitiert.

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Hans-Ulrich Bigler, Direktor SGV

Behauptung: «Die Guillotine-Klausel würde zu einer Kündigung der Bilateralen I führen. Für die KMU ein herber Schlag – ein Drittel von ihnen erarbeitet mehr als 50 Prozent des Umsatzes im Ausland. Deshalb ist der Marktzugang in der EU für die KMU besonders wichtig.»

Wahr ist: Der Marktzugang bleibt bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative bestehen. Denn er wird durch das Freihandelsabkommen und die Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) garantiert

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Fabio Regazzi, CVP-Nationalrat und Tessiner Metallbauunternehmer

Behauptung: «Der Lohnschutz darf nicht in Frage gestellt werden.»

Wahr ist: Die Flankierenden Massnahmen wurden überhaupt nötig, weil mit der Einführung der Personenfreizügigkeit der Druck auf die Arbeitsbedingungen so gross wurde.

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Daniela Schneeberger, SGV-Vizepräsidentin, Nationalrätin FDP

Behauptung: «Der Fachkräftemangel wird verschärft»

Wahr ist: Die Schweizer Unternehmen können auch nach einer Annahme der Begrenzungsinitiative überall auf dieser Welt die benötigten Arbeitskräfte rekrutieren.

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Hans-Ulrich Bigler, Direktor SGV

Behauptung: «Nüchtern betrachtet ist dieser Verhandlungsweg im Eiltempo illusorisch – die Begrenzungsinitiative ist also in Tat und Wahrheit eine Kündigungsinitiative.»

Wahr ist: Verhandlungen mit der EU werden nur schon deshalb möglich sein, weil die EU grosses Interesse daran hat, Verträge wie das Verkehrsabkommen aufrecht zu erhalten.

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1. März 2020, Interview SonntagsBlick

Valentin Vogt, Präsident Arbeitgeberverband

Behauptung: «Die Einwanderung führt nicht zu einer höheren Arbeitslosigkeit von älteren Personen.»

Wahr ist: Die ungebremste Zuwanderung bringt vor allem ältere Arbeitnehmende massiv in Bedrängnis.

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24. Februar 2020, Medienkonferenz der Gewerkschaften

Adrian Wüthrich, Präsident Travail Suisse

Behauptung: «Ohne Zuwanderung wird die Schweiz ihren Wohlstand nicht halten können.»

Wahr ist: Auch bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative können Schweizer Unternehmen überall auf dieser Welt die benötigten Arbeitskräfte rekrutieren.

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Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, Nationalrätin Grüne

Behauptung: «Die guten Beziehungen und Verträge mit der EU ermöglichen den Export unserer Produkte und Dienstleistungen und garantieren gute Arbeitsplätze im Land.»

Wahr ist: Der Marktzugang bleibt auch bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative erhalten.

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Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia

Behauptung: «Die flankierenden Massnahmen sehen auch vor, dass bei Missbräuchen die Gesamtarbeitsverträge leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können.»

Wahr ist: Die GAV hängen nicht mit den Bilateralen Verträgen mit der EU zusammen.

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Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia

Behauptung: «Die Begrenzungsinitiative will die Personenfreizügigkeit abschaffen. Und mit ihr die Kontrollinstrumente zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen. »

Wahr ist: Das Schweizer Gewerbe ist durch die Personenfreizügigkeit stark benachteiligt, weil billige EU-Zuwanderer als Scheinselbstständige ihre Arbeit zu Dumpinglöhnen anbieten.

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Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB

Behauptung: «Was angestrebt wird, ist die Möglichkeit, erneut auf alle Löhne Druck ausüben zu können, nachdem die flankierenden Massnahmen vollständig abgebaut wurden.»

Wahr ist: Die Löhne geraten durch die masslose Zuwanderung billiger EU-Arbeitskräfte unter Druck.

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Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB

Behauptung: «Es geht darum, wieder auf Gedeih und Verderb ausgelieferte Arbeitnehmende einsetzen zu können, abhängig von prekären Aufenthaltsbedingungen, nicht in der Lage ihre Rechte geltend machen zu können.»

Wahr ist: Das geltende Arbeitsgesetz und die Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind von der Begrenzungsinitiative nicht im Geringsten tangiert.

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10. Februar 2020, Medienkonferenz des Bundesrates

BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Ohne Personenfreizügigkeit gibt es auch kein Schengen-Dublin mehr»

Wahr ist: Die Menschen in Europa können sich auch ohne Personenfreizügigkeit frei bewegen, denn das Ende der Personenfreizügigkeit hat keine Auswirkungen auf Schengen.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Der wirtschaftliche Schaden beim Wegfall der Bilateralen I wäre beträchtlich.»

Wahr ist: Das BIP pro Kopf hat seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit praktisch stagniert. Für die breite Bevölkerung bedeutet die Personenfreizügigkeit daher nicht mehr Wohlstand, sondern vor allem eine Mehrbelastung im Alltag.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Fällt das Personenfreizügigkeitsabkommen weg, dann verlieren die Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Raum»

Wahr ist: Der Marktzugang wird durch das Freihandelsabkommen und die Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) garantiert. Über 95 Prozent unseres Handelsverkehrs ist WTO-konsolidiert.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Die Zuwanderung erfolgt heute nicht unkontrolliert, es ist eine Einwanderung in den Arbeitsmarkt.»

Wahr ist: Gemäss der Statistik des Bundes kommen nur rund 50 Prozent der EU-Zuwanderer wegen einer Arbeitsstelle in die Schweiz.

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BR Karin Keller-Sutter

Behauptung: «Die Begrenzungsinitiative setzt den bilateralen Weg als Ganzes aufs Spiel.»

Wahr ist: Die Schweiz hat mit der EU über 120 bilaterale Verträge abgeschlossen. Die sieben Verträge des Paketes Bilaterale I, die bei einer Annahme der Begrenzungsinitiative allenfalls wegfallen könnten, sind ein kleiner Teil davon.

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