Beispiele aus dem Sozialhilfe-Alltag

Kurt Spillmann, alt Stadtrat, Dübendorf ZH

 

Drei Beispiele von Sozialhilfe-Missbräuchen, die in meiner Zeit als Sozialvorstand in Dübendorf (2002-2018) mithilfe unserer Sozialberaterinnen und Sozialberater aufgedeckt wurden – stellvertretend für zahlreiche weitere Fälle.

Fall 1:

Abklärungen und Untersuchungen ergaben, dass ein Sozialhilfe-Empfänger parallel zum Bezug von Sozialhilfeleistungen während anderthalb Jahren mehr als Fr. 100’000.- Einkommen nicht deklarierte.

Unsere Reaktion: Die weitere Zahlung von Sozialhilfeleistungen wurde sofort eingestellt. Gleichzeitig wurde Strafanzeige eingereicht.

Fall 2:

Ein Sozialhilfebezüger behauptete während Monaten, arbeitslos, gleichzeitig aber auch auf Stellensuche zu sein.

Eine interne Kontrolle ergab, dass der Klient während fünf Monaten Lohneinnahmen im Umfang von Fr. 8’000.- verschwiegen hatte.

Auch in diesem Fall wurde Strafanzeige erstattet.

Fall 3:

Eine Sozialberaterin vermittelte dem Sozialvorsteher im Dübendorfer Stadtrat folgende Information:

«Ich hatte von meinem Klienten einen neuen Lebenslauf verlangt. Darin war plötzlich ein Arbeitseinsatz von einem Tag aufgeführt, obwohl er mir immer mitteilte, keine Arbeit zu haben. Ich erkundigte mich bei einem Temporärbüro, ob dieser Klient dort vermittelt wird. Tatsächlich hatte er von Juni bis Oktober knapp Fr. 10’000.- verdient.»

Zusätzlich bezog der betreffende Klient Sozialhilfe. Strafanzeige ist erfolgt und die Sozialhilfe wurde per sofort eingestellt. Bezogene Sozialhilfegelder musste der Überführte in Raten zurückbezahlen.

Zur gleichen Person wurde auch betreffend Scheinehe ermittelt. Der Klient war von einer Afrikanerin mit Schweizerpass direkt aus der Ausschaffungshaft geheiratet worden.

*

Für die SVP gehört Sozialhilfe zu den Kernaufgaben des Staates. Deshalb fühlten wir uns auch in Dübendorf selbstverständlich verpflichtet, anständige und wirksame Sozialhilfe, gleichsam als letztes Netz der Sozialversicherungen, zu gewährleisten.

Sozialhilfemissbrauch und andere Fehlentwicklungen bewirken Ungerechtigkeit – sowohl gegenüber jenen, die ehrlich sind, als auch gegenüber den Steuerzahlern, die für den Lebensunterhalt von Bedürftigen aufzukommen haben.

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