Die Schweiz benachteiligt ihre eigenen Bürger

Martina Bircher, Nationalrätin, Aarburg AG

 

Die Personenfreizügigkeit als internationaler Vertrag schreibt der Schweiz vor, EU- Bürgerinnen und -Bürger den Schweizerinnen und Schweizern gleichzustellen.

Das heisst: Jeder EU-Ausländer, der in die Schweiz einwandert, besitzt gegenüber der öffentlichen Hand die gleichen Ansprüche wie die hiesige Bevölkerung. Spricht man allerdings von Pflichten, ist von Gleichstellung und Gleichbehandlung keine Rede mehr. Die Schweiz benachteiligt die eigenen Bürgerinnen und Bürger. Dies wird bezüglich Sozialhilfe deutlich sichtbar.

Ansprüche

Kommt ein Rumäne oder Bulgare als Hilfskraft in die Schweiz, wo er allenfalls schon nach wenigen Tagen seine Stelle verliert, kann er noch gleichentags bei seiner Wohngemeinde vorstellig werden und Sozialhilfe beanspruchen, die ihm auch zu gewähren ist.

Gemäss Personenfreizügigkeits-Abkommen hat z. B. der 28-jährige Bulgare, welcher nur wenige Tage in der Schweiz gearbeitet und hier nie Steuern bezahlt hat, Anspruch auf Sozialhilfe in gleicher Höhe, wie sie beispielsweise ein 55-jähriger ausgesteuerter Schweizer erhält. Ist der Bulgare Einzelperson, erhält er Sozialhilfe von knapp Fr. 1000.- pro Monat – gleichsam als Taschengeld; zusätzlich werden für ihn auch alle Kosten für Krankenkassenprämien, für Wohnung samt Nebenkosten, für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung und vieles mehr von der Sozialhilfe übernommen. Ist der Bulgare mit Frau und Kindern in die Schweiz gekommen, hat der hiesige Steuerzahler für die ganze Familie aufzukommen, insgesamt für mehrere tausend Franken pro Monat.

Pflichten

Die Sozialhilfe kennt allerdings auch Pflichten. Diese sind indessen auf EU-Einwanderer kaum anwendbar. Beispielsweise verlangt die Sozialhilfe auch Verwandtenunterstützung. Vor allem Süd- und Osteuropäer können sich allerdings praktisch nie auf gutsituierte Verwandte stützen, die für die von ihnen hier bezogene Sozialhilfe aufkommen könnten. Das Gleiche gilt für das Prinzip der Rückerstattung von bezogener Sozialhilfe, wenn dem Bezüger eine Erbschaft zufällt.

Es kommt immer wieder vor, dass Schweizer und Schweizerinnen aus erhaltener Erbschaft Sozialhilfeschulden zurückzahlen müssen. EU-Bürger aber praktisch nie. Mit anderen Worten: Die Schweiz benachteiligt ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger.

Nur eigenständige Einwanderungs-Steuerung schafft Abhilfe

Konsequenterweise müsste hierzulande dafür gesorgt werden, dass möglichst wenige Ausländerinnen und Ausländer in der Sozialhilfe landen. Dies aber gelingt nur, wenn wir – also Schweizer Behörden – wieder selber steuern, wer in die Schweiz kommen darf und wer nicht.

Zur Sicherung und zum Schutz der Schweizer Sozialwerke ist ein Ja zur Begrenzungsinitiative unabdingbar erforderlich.

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