Die Schweiz profitiert nicht von der Personenfreizügigkeit
Gerne führt man den guten Zustand der Schweizer Wirtschaft auf die Personenfreizügigkeit und deren scheinbare Vorteile zurück. Die Realität zeichnet aber ein völlig anderes Bild: Werfen wir einen Blick auf die Erwerbslosenstatistik gemäss ILO von 2016. Die Erwerbslosenquote der Schweizer liegt bei 3.5%, diejenige der Ausländer dagegen bei 8.8%.
Lieber in der Schweiz als im eigenen Land arbeitslos sein!
Das Interesse an den Vorteilen der Schweiz lässt sich leicht erklären. Sobald ein Ausländer bei uns gearbeitet hat, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern er zuvor zwölf Monate in einem EU-Land Beiträge geleistet hat. Das Arbeitslosengeld bemisst sich dabei stets am Schweizer Einkommen. Wenn man das Lohngefälle zwischen der Schweiz und den EU-Staaten bedenkt, ist es offensichtlich, dass die Entschädigung basierend auf einem Schweizer Gehalt um einiges höher ausfällt als jene, die der ausländische Arbeitnehmer in seinem Herkunftsland erhalten würde. Es kommt aber noch schlimmer. Seit 2016 geistert in der EU eine für die Schweiz sehr nachteilige Idee herum: Die Ansprüche auf Arbeitslosengelder von Ausländern, die in der Schweiz gearbeitet haben und dann Arbeitslosengeld in ihrer Heimat beziehen, sollen nicht mehr vom Herkunftsland, sondern von jenem Land, in dem der Arbeitslose gearbeitet hat, bezahlt werden. So wird die Attraktivität der Schweiz für Grenzgänger noch weiter gesteigert. Denn im Falle eines Arbeitsplatzverlustes erhalten sie weiterhin großzügige Leistungen, die ihnen ein hohes Einkommen garantieren. Sollte diese Idee tatsächlich Wirklichkeit werden, wären über 300’000 Grenzgänger davon betroffen. Die Mehrkosten für die Schweiz beliefen sich auf mehrere hundert Millionen Franken jährlich.
Die Italiener arbeiten in der Schweiz für Lehrlingslöhne
Im Tessin hat sich die Anzahl Grenzgänger zwischen 2002 und 2016 von 31’000 auf 62’000 verdoppelt. Dabei zeigt sich eine gefährliche Entwicklung: Ausgebildete italienische Arbeitskräfte werden im Rahmen eines Lehrlingsvertrages verpflichtet. Der Arbeitnehmer verdient so immer noch mehr als in Italien und der Arbeitgeber erhält eine billige Arbeitskraft. Viele junge Tessiner haben dafür aber das Nachsehen.
Die Personenfreizügigkeit bringt aber nicht nur finanzielle Nachteile. Das zeigt sich zum Beispiel in den Stosszeiten, wenn der Verkehr vollständig überlastet ist. Das gewaltige Grenzgängeraufkommen belastet unsere Infrastruktur, insbesondere den Verkehr. Wenn die Bilanz der Personenfreizügigkeit geht, finden gerade diese Kostenaspekte kaum je Beachtung.
Mehr als 30’000 « selbständigerwerbende » Ausländer
Lassen Sie uns über das Problem der Scheinselbständigen sprechen. Es handelt sich hier keineswegs um ein Randthema. 2015 erhielten nicht weniger als 30’000 Personen eine Aufenthaltsbewilligung unter diesem Titel. Auch hier ergibt sich ein Problem, da selbständig erwerbende Arbeitnehmer nicht den Vorschriften über Arbeitsbedingungen oder Löhne unterstehen. Dadurch werden die heimischen Unternehmen in zweifacher Weise bestraft: Einerseits sind sie gegenüber den Konditionen, die diese Scheinselbständigen anbieten, nicht konkurrenzfähig. Andererseits sind sie aber den einschränkenden Regulierungen der Gesamtarbeitsverträge unterworfen.
Die Schweizer haben von der Personenfreizügigkeit nicht profitiert
Wie wir gesehen haben, fällt die Bilanz zur Personenfreizügigkeit bei genauerem Hinsehen weniger positiv aus, als es die politische Elite gerne darstellt. In Tat und Wahrheit haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz mit der Personenfreizügigkeit nichts gewonnen. Die Löhne stagnieren, während fixe Ausgaben, wie Mieten und Steuern, oft ins Unerträgliche gestiegen sind. Nicht zuletzt ist es die Lebensqualität der Schweizerinnen und Schweizer, die Stück für Stück schlechter wird.
Am 9. Januar hat zum Beispiel die Tageszeitung «L’Express» einige Zahlen aus der Jahresstatistik des Kantons präsentiert. Folgendes konnte man einleitend im Artikel lesen: «Sie [die Statistiken] zeigen das Paradox von Neuchâtel auf, dass vom grösseren Reichtum nicht alle profitieren.» Neuchâtel positioniert sich an vierter Stelle der exportierenden Kantone und hat dennoch eine Sozialhilfequote von 7.2% gegenüber dem Schweizerischen Durchschnitt von 3.2%.
Mit dem Verbot von Personenfreizügigkeitsabkommen und der Vorgabe der Neuverhandlung des betreffenden Abkommens mit der EU, wird die Schweiz endlich wieder die vollständige Unabhängigkeit bei der Steuerung der Zuwanderung erhalten. Indem sie nicht länger die sozialen Kosten für die EU-Einwanderung übernehmen muss, wird die Schweiz wieder in der Lage sein, die hochqualifizierten Fachkräfte aus der ganzen Welt zu finden, die sie braucht.