Personenfreizügigkeit – tiefere Löhne und höhere Arbeitslosigkeit

Die Schweizer Wirtschaft läuft aktuell noch auf Hochtouren. Dies trotz europäischer Finanzkrise und Euroschwäche.

Wichtige Konjunkturdaten widersprechen aber dieser Entwicklung und sind für die Zukunft sehr alarmierend:

  • Das Bruttoinlandprodukt der Schweiz ist in den letzten 10 Jahren pro Kopf kaum gewachsen. Das negative Produktivitätswachstum in den Jahren 2007 bis 2016.
  • Die Erwerbslosigkeit der Schweiz war seit dem 2. Weltkrieg nie so hoch wie heute (z.B. 4.8% im Jahr 2017 gegenüber 2.8% im Jahr 2001).
  • Die Erwerbslosenquote in der Schweiz ist viel höher als in Deutschland 3.8%.
  • Die Erwerbslosenquote bei Zuwanderern aus Ost- und Südosteuropa beträgt 11.3% (2016).
  • Ausländische Arbeitskräfte zahlen weniger in die Arbeitslosenkasse als sie beziehen.
  • Die Löhne stagnieren oder sinken, vor allem in Grenzregionen.
  • Über 50-jährige, die ihre Stelle verlieren, finden kaum noch eine neue Stelle.
  • Langfristig droht eine grosse Belastung der Sozialwerke, AHV, IV. Wenn die Zuwanderer ins Pensionsalter kommen, lassen sich die Lücken nur mit immer neuen Zuwanderern oder auf dem Buckel der Steuerzahler decken. Das kommt einem Schneeballprinzip gleich.

Diese Entwicklung hat einen Hauptgrund: der freie Personenverkehr mit 500 Millionen EU-Bürgern. Es entspricht der ökonomischen Logik. Aufgrund des höheren Lohnniveaus in der Schweiz besteht ein Sog nach Arbeitskräften in die Schweiz, bis eine Nivellierung der Löhne stattgefunden hat. Davon profitieren die Zuwanderer, aber sicher nicht die Schweiz, die aufgrund des höheren Wohlstandsniveaus nur verlieren kann.

Die Leute auf der Strasse spüren diese Entwicklung besser als die politische Kaste in Bern. So kamen die nötigen Unterschriften zur Begrenzungsinitiative in nur sieben Monaten zustande und dies trotz dem regelmässigen Mantra, wie stark die Zuwanderung doch zurückgehe.

Die Begrenzungsinitiative will, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuern kann. Der Abschluss von Personenfreizügigkeitsabkommen wird in Zukunft nicht mehr erlaubt. Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU ist nach Annahme der Initiative auf dem Verhandlungsweg innerhalb von einem Jahr ausser Kraft zu setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das Abkommen innert 30 Tagen kündigen.

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Albert Rösti
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