Behauptung: «Der wirtschaftliche Schaden beim Wegfall der Bilateralen I wäre beträchtlich.»

Behauptung: Der wirtschaftliche Schaden beim Wegfall der Bilateralen I wäre beträchtlich – ein 5 bis 7 Prozent tieferes Bruttoinlandprodukt und eine Einbusse von 460 bis 630 Milliarden Franken bis in weniger als 20 Jahren.

Wahr ist: Zwar setzt die Schweizer Wirtschaft von Jahr zu Jahr mehr um, aber der erwirtschaftete Wohlstand muss wegen der unkontrollierten Zuwanderung unter immer mehr Köpfen aufgeteilt werden. So hatdas BIP pro Kopf seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit praktisch stagniert. Für die breite Bevölkerung bedeutet die Personenfreizügigkeit daher nicht mehr Wohlstand, sondern vor allem eine Mehrbelastung im Alltag. Keller-Sutter zitiert eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Laut Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger ist entscheidend, wie der Wegfall der Personenfreizügigkeit ins Berechnungsmodell eingebaut wurde. Es wurde ermittelt, wie das Wachstum wäre, wenn die Zuwanderung um ein Viertel geringer wäre. Weniger Zuwanderung würde also heissen: weniger Wirtschaftsleistung bei weniger Personen im Land. Pro Kopf macht das kaum einen Unterschied aus. Die von der Bundesrätin zitierten Hunderte von Milliarden Franken können deshalb nicht als Schaden dargestellt werden; den Leuten im Land geht es wirtschaftlich ja gleich gut. Oder besser, weil das Land weniger voll ist. Wahr ist auch: Die Bundesrätin hat es unterlassen, dem angeblichen Schaden die Kosten für Infrastruktur, Staustunden, Sozialwerke gegenüberzustellen, die der Schweiz durch die Personenfreizügigkeit entstehen. Auch berücksichtigt sie nicht die höheren Wohn- und Immobilienpreise, die wir aufgrund der masslosen Zuwanderung alle zahlen müssen.

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