Behauptung: «Wenn wir die Personenfreizügigkeit kündigen, fallen automatisch auch die anderen sechs bilateralen Abkommen mit der EU weg – und damit der Marktzugang.»
Wahr ist: Der Marktzugang wird durch das Freihandelsabkommen und die Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) garantiert. Über 95 Prozent unseres Handelsverkehrs ist WTO-konsolidiert. Urheber: BR Karin Keller-Sutter Quelle:13. August 2020, Karin Keller-Sutter im Interview im Blick