Behauptung: «Die guten Beziehungen und Verträge mit der EU ermöglichen den Export unserer Produkte und Dienstleistungen und garantieren gute Arbeitsplätze im Land.»

Behauptung Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, Nationalrätin Grüne: «Wir nehmen den Frontalangriff auf die Bilateralen Verträge sehr ernst. Die guten Beziehungen und Verträge mit der EU ermöglichen den Export unserer Produkte und Dienstleistungen und garantieren gute Arbeitsplätze im Land.»

Wahr ist: Der Marktzugang bleibt auch bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative erhalten. Denn er wird durch das Freihandelsabkommen und die Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) garantiert – und nicht durch die Bilateralen I. Über 95 Prozent unseres Handelsverkehrs ist WTO-konsolidiert. Das heisst, dass bei einem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt kein Land die Zölle erhöhen oder nicht tarifarische Handelsschranken errichten könnte. Weiter stellen die Regeln des multilateralen Dienstleistungsabkommens Gats im Rahmen der WTO, den freien Zugang etwa zu den Versicherungs-, Telecom-, Verkehrs- und weitgehend auch den Finanzmärkten sicher. Laut Rudolf Strahm, Ökonom, alt SP-Nationalrat und Ex-Preisüberwacher, ist dieser Verkehr beim Wegfallen der Dienstleistungsfreiheit des EU-Binnenmarkts nicht gefährdet. „Die Schweiz hatte auf Druck der hiesigen Banken nie ein Dienstleistungsabkommen mit der EU abgeschlossen; ihr Dienstleistungsverkehr mit den EU-Staaten funktioniert schon heute nur mit den Gats-Regeln.“ Wie Grossbritannien nach dem Brexit werde auch die Schweiz den Marktzugang nicht verlieren: “Grossbritannien wird nicht aus seinen Wirtschaftsbeziehungen hinauskatapultiert. Wer solchen Alarmismus betreibt, ist politisch unredlich oder inkompetent.“ Die globalen Spielregeln die hinter den Kürzeln wie WTO, Gats, TRIPS, FSB, OECD und weiteren multilateralen Abkommen steckten, würden auch ohne die Regeln des EU-Binnenmarkts gelten. Wahr ist auch: Die Schweiz hat mit der EU über 120 Verträge abgeschlossen. Das Paket Bilaterale I, zudem die Personenfreizügigkeit gehört, umfasst nur sieben davon. Es ist unrealistisch, dass die sechs übrigen Verträge der Bilateralen I wegfallen würden, wenn die Personenfreizügigkeit ausser Kraft gesetzt wird. Denn die EU profitiert stark von diesen Verträgen. Und: Die Teilnahme an den Forschungsprogrammen läuft in diesem Jahr aus und müsste deshalb ohnehin mit der EU neu verhandelt werden. Sofern man dies überhaupt noch will: Die besten Universitäten befinden sich nicht in der EU, sondern beispielsweise in Grossbritannien, den USA und in der Schweiz.

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