Behauptung: «Die Begrenzungsinitiative will die Personenfreizügigkeit abschaffen. Und mit ihr die Kontrollinstrumente zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen. »

Behauptung Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia: «Die Begrenzungsinitiative will die Personenfreizügigkeit abschaffen. Und mit ihr die Kontrollinstrumente zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen. Dies ist ein beispielloser Angriff auf alle Beschäftigten in der Schweiz.»

Wahr ist: Das Schweizer Gewerbe ist durch die Personenfreizügigkeit stark benachteiligt, weil billige EU-Zuwanderer als Scheinselbstständige ihre Arbeit zu Dumpinglöhnen anbieten. Die flankierenden Massnahmen wirken dagegen wenig: Bei 55% aller Kontrollen im Baunebengewerbe wurden 2018 Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit gefunden.

Seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit 2007 bis 2018 hat sich die Zahl der angeblich Selbstständigen aus der EU von 9’800 auf 27’300 beinahe verdreifacht. Bestimmungen über minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen gelten für Selbstständige nicht, da sie nicht in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Auftraggeber stehen. Ausländische Unternehmen umgehen mit dem Trick der Scheinselbstständigkeit die Regelungen der flankierenden Massnahmen. Und: Die 2013 ausgebauten flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit lösen das Problem nicht, sondern führen in erster Linie zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und Auflagen für die Schweizer Betriebe.

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