Behauptung: «Aber nicht jeder kann kommen! Nur wer einen Arbeitsplatz hat.»

Tatsache ist:
Es reicht, wenn jemand einen Arbeitsvertrag für 12 Stunden pro Woche hat, damit die Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung ausstellen muss. Da in der Schweiz faktisch niemand von 12 Stunden Arbeit pro Woche leben kann, springt bei solchen Leuten der Staat ein. Das Aargauer Verwaltungsgericht hält fest, dass «von den Arbeitnehmern zwar eine wöchentliche Soll-Arbeitszeit von zwölf Stunden gefordert und die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung von der Erfüllung dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden kann, die gleichzeitige Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen jedoch nicht zu einer Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung führen darf». Es ist also ein Märchen, dass Sozialhilfeempfänger keine Freizügigkeit geniessen. Auch EU-Ausländer mit einer Teilzeitanstellung wandern in die Schweiz ein und erhalten Sozialhilfeleistungen, obwohl sie zuvor nie in der Schweiz gearbeitet und Steuern bezahlt haben.

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